Amazon-Klage: "US-Verbraucherschutzbehörde ist verfassungswidrig"

Amazon will nicht verbindlich für den Rückruf von Drittanbieterprodukten verantwortlich sein – und stellt die Existenzberechtigung einer Behörde infrage.

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Das Amazon-Logistikzentrum in Werne
Das Amazon-Logistikzentrum in Werne (Bild: Icy2008, Wikimedia Commons/CC-BY-SA 4.0)

Ist Amazon ein Händler oder stellt das Unternehmen lediglich eine Handelsplattform bereit? Um diese Frage kreist ein Streit zwischen dem Internethändler und der US-Verbraucherschutzbehörde CPSC (U.S. Consumer Product Safety Commission), die für Produktsicherheit zuständig ist und Rückrufe veranlassen kann. Am 17. Januar 2025 hatte die unabhängige Behörde festgelegt: Amazon gilt als Händler und ist deshalb auch rechtlich für den Rückruf gefährlicher Produkte verantwortlich.

Erwartbar ist das Unternehmen damit nicht einverstanden und klagt gegen die Einordnung, wie die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) berichtet. Die Klage an sich wäre erwartbar gewesen, die Begründung hingegen verblüfft: Amazon behauptet nicht nur, die geforderten Maßnahmen längst umgesetzt zu haben, sondern greift die CSPC ganz fundamental an. Die Behörde sei "verfassungswidrig konstruiert" und habe mit der Entscheidung ihre Befugnisse überschritten.

In einer Zeit, in der Verbraucherschutzbehörden in den USA teils über Nacht außer Kraft gesetzt werden, gibt das Kritikern neue Nahrung. Die CPSC sah sich in der Vergangenheit bereits Angriffen seitens libertärer Interessengruppen ausgesetzt, die dem US-Präsidenten einen größeren Einfluss auf die Behörde erstreiten wollten.

Bislang sah sich die Behörde noch keinen Eingriffen durch US-Präsident Donald Trump und Elon Musks Department of Government Efficiency (Doge) ausgesetzt. Allerdings herrscht Unsicherheit, ob sie in Zukunft weiter unabhängig agieren kann. Aufgrund von Kürzungen musste jüngst schon die Federal Trade Commission (FTC) einen Prozess gegen Amazon verschieben – es fehlte das Personal.

Verantwortlich für 400.000 Produkte

Die strittige Einordnung betrifft den Dienst Fulfilment by Amazon (FBA), bei dem das Unternehmen für Drittanbieter die Logistik übernimmt und deren Produkte auf seiner Plattform anbietet – 400.000 nach Angabe der CPSC. Amazon muss FBA-Kunden nicht nur umgehend über von der CPSC veranlasste Rückrufe informieren, sondern ihnen auch bei Nachweis einer Vernichtung den vollen Kaufpreis erstatten.

Solche Maßnahmen hatte Amazon bereits 2021 eingeführt, als Ärger mit der CPSC schon drohte. Die Einstufung als Händler schreibt diese allerdings verbindlich fest, seine bisherigen Maßnahmen könnte Amazon jederzeit aufheben.



oxybenzol 24. Mär 2025 / Themenstart

Pam Bondi als designierte Justizministern konnte bei der Befragung vorm Kongress eine...

besserwizzla 24. Mär 2025 / Themenstart

ich! ..nutze Amazon gerne um Wunschlisten zu pflegen mir Informationen über ISBN...

Jimmy_B 23. Mär 2025 / Themenstart

Du kritisiert und Boykotierst Amazon und kauft deshalb bei Ali?!? Das muss man nciht...

Jimmy_B 23. Mär 2025 / Themenstart

Nach wie vor ist Amazon ein Marktplatz, der nur so gut gemacht ist, dass er wie ein...

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